Keine Angst! Ein Pensionskassenvertrag mit der Allianz Pensionskasse ist nicht noch eine Zahlungsverpflichtung, die Sie als Dienstgeber eingehen müssen. Sie ist, geschickt eingesetzt, eine finanzielle Entlastung und eine Bereicherung für Ihr Unternehmen in vielerlei Hinsicht!
Sie als Arbeitgeber sind bei der Allianz Pensionskasse nicht an irgendwelche Standardverträge gebunden, Sie können Ihr betriebliches Vorsorgeprodukt selbst gestalten. Sie bestimmen, welche Mitarbeiter bzw. Mitarbeitergruppen in das Pensionskassenmodell einbezogen werden. Sie legen fest, in welcher Höhe Sie Beiträge für die Mitarbeiter leisten möchten. Sie wählen das Berechnungsmodell aus.
Ihre Möglichkeiten
Es gibt zwei unterschiedliche Berechnungsmodelle aus denen Sie wählen können. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen dadurch, wer das Kapitalmarktrisiko trägt:
Das beitragsorientierte Modell
- Sie zahlen für Ihre Mitarbeiter oder Mitarbeitergruppen für die gesamte Dauer ihres Dienstverhältnisses einen bestimmten Prozentsatz der Lohn- und Gehaltssumme in die Allianz Pensionskasse ein.
- Die von Ihnen geleisteten Pensionskassenbeiträge sind gänzlich frei von Lohnnebenkosten und Steuern, wenn sie 10% der Lohn- und Gehaltssumme aller am Pensionskassenmodell teilnehmenden Mitarbeiter nicht übersteigen.
- Die Berechnung der Pensionsleistung erfolgt mittels der jährlich einbezahlten Beiträge, den Ergebnissen aus Veranlagung und versicherungstechnischen Kalkulationen, jeweils abzüglich Versicherungssteuer, Kosten und Risikoprämie.
- Der Arbeitnehmer trägt das Kapitalmarktrisiko. Gute Entwicklungen der Kapitalmärkte führen zu höheren Leistungen als ursprünglich angenommen, schlechte Veranlagungsergebnisse führen zu geringeren Leistungen als prognostiziert.
Das leistungsorientierte Modell
- Die Pensionszahlungen an die Mitarbeiter sind fix. Dem Mitarbeiter wird eine künftig zu erbringende Leistung in einer bestimmten Höhe bzw. als bestimmter Prozentsatz seines Letzteinkommens zugesagt.
- Auf Basis dieses Betrages, den künftig die Pensionskasse an den Pensionisten zu erbringen hat, werden von der Pensionskasse die von Ihnen einzuzahlenden Beiträge ermittelt.
- Um sicher zu stellen, dass dieser Beitrag betriebsausgabenwirksam und somit steuerfrei ist, darf die zu leistende Pension nicht höher sein als 80% des letzten Gehalts des zukünftigen Pensionisten.
- Sie als Arbeitgeber tragen das Kapitalmarktrisiko. Bleibt die Veranlagung unter den angenommenen Erwartungen, müssen die Beitragszahlungen entsprechend angehoben werden. Entwickeln sich die Kapitalmärkte besser als die in den Berechnungen angenommene Verzinsung, müssen Sie im Folgejahr geringere Beiträge in die Pensionskasse einzahlen. Die Höhe Ihrer Beiträge kann variabel sein.
Übertragung bestehender Pensionszusagen
Ausgewählte Mitarbeiter Ihres Unternehmens haben vielleicht eine Pensionszusage von Ihrem Unternehmen erhalten. Sie wissen nun natürlich nicht, wie lange Sie diese Pensionszahlungen zu erbringen haben, müssen Rückstellungen einkalkulieren und Wertpapiere zukaufen. Ein unternehmerisches Risiko: Für die gesamte Pensionsdauer ist das Unternehmen dem ehemaligen Mitarbeiter gegenüber verpflichtet diese Leistung zu erbringen. Wir können Ihnen dieses Risiko abnehmen. Wir haben die Lösung für Sie: Lagern Sie diese Zahlungen einfach an die Allianz Pensionskasse aus, übertragen Sie diese Verpflichtung an uns.
Übertragungsmöglichkeiten
Pensionszusagen können zu unterschiedlichen Zeitpunkten übertragen werden:
- Übertragung während des aufrechten Dienstverhältnisses
- Übertragung im Rahmen der Beendigung des Dienstverhältnisses
- Übertragung der Ansprüche von Personen, die bereits von ihrem ehemaligen Arbeitgeber eine Pension erhalten.
Übertragung während des aufrechten Dienstverhältnisses
Bisher erworbene Ansprüche der Dienstnehmer werden durch einen Einmalbetrag (meist in Höhe der gebildeten Rückstellung) an die Pensionskasse ausgelagert. In der Folge leistet der Arbeitgeber fixe Beiträge an die Pensionskasse, um die gewünschten Pensionen zu finanzieren. Ab Pensionsantritt erhalten die Arbeitnehmer ihre Pension direkt von der Pensionskasse.
Übertragung im Rahmen der Beendigung des Dienstverhältnisses
Bisher erworbene Ansprüche des Dienstnehmers werden durch einen Einmalerlag an die Pensionskasse übertragen. Ab Pensionsantritt erhält der Dienstnehmer die Pension direkt von der Pensionskasse.
Übertragung der Ansprüche von Personen, die bereits von ihrem ehemaligen Arbeitgeber eine Pension erhalten
Die Pensionskasse ermittelt den für die Rentenzahlung erforderlichen Kapitalbedarf. Diesen überträgt der ehemalige Arbeitgeber an die Pensionskasse. Im Folgemonat erhält der Pensionist seine Pension bereits von der Pensionskasse ausbezahlt.
Vorteile:
In der Finanzierungsphase:
- Nutzung von Steuerspareffekten
- gleichmäßigere Aufwandsbelastung
- langfristige Schonung des Eigenkapitals
- bessere Kostenwahrheit
- zeitgemäße Finanzierungsform
- Auflösung der bisherigen Rückstellungen
- kein weiterer Zukauf von Wertpapieren
In der Leistungsphase:
- Keine Belastung Ihres Unternehmens durch die Pensionierung von Mitarbeitern
- Allianz Pensionskasse leistet direkt an die Pensionisten bzw. Hinterbliebenen
Risikoabdeckung in jeder Phase:
Die Allianz Pensionskasse trägt das Berufsunfähigkeits-, Hinterbliebenen- und Langlebigkeitsrisiko
Der Übertragungsbetrag - das Deckungserfordernis - ist zusätzlich von der Versicherungssteuer befreit.
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