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Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft
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Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer

Wussten Sie, dass ...

Ihre PensionsvereinbarungZum Lexikon / BetriebsvereinbarungZum Lexikon erlaubt Ihnen unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten, wenn sich beispielsweise Ihr Arbeitsplatz verändert. Ihr Leben ist bewegt – Ihre Pensionskasse ist flexibel und unterstützt Sie dabei!

Beim Verlassen des Unternehmens vor Eintritt in die Leistungsphase hängt es vom Vertrag ab, ob auch die AnwartschaftZum Lexikon auf die vom Arbeitgeber finanzierten Ansprüche erhalten bleibt.

Das Betriebspensionsgesetz bietet folgende Gestaltungsmöglichkeiten:
  • Vom Arbeitnehmer geleistete Beiträge:
    Sie sind in jedem Fall sofort unverfallbar und gehören Ihnen!
  • Vom Arbeitgeber geleistete Beiträge:
    Der Arbeitgeber kann in der PensionsvereinbarungZum Lexikon / BetriebsvereinbarungZum Lexikon eine Frist von bis zu 5 Jahren vorsehen, in der die UnverfallbarkeitZum Lexikon ausgeschlossen ist. Diese Frist gilt nicht, wenn bei Übertragungen von Zusagen auf eine Pensionskasse bereits ein Rechtsanspruch auf Anwartschaften bestand oder das Arbeitsverhältnis infolge Insolvenz des Unternehmens endet.
Nach Eintritt der Unverfallbarkeit haben Sie als Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsplatzwechsels folgende Wahlmöglichkeiten:
  • Beitragsfreier Verbleib in der Pensionskasse auf eigenen Wunsch, bzw. wenn innerhalb von 6 Monaten keine weitere Anwartschaftsverwendung mitgeteilt wurde
  • Übertragung in die PK oder in eine Gruppenrentenversicherung eines neuen Arbeitgebers
  • Übertragung in eine Rentenversicherung ohne Rückkaufsrecht
  • Übertragung in eine direkte Leistungszusage eines neuen Arbeitgebers (wenn Wechsel innerhalb desselben Konzerns)
  • Übertragung in eine ausländische Altersversorgungseinrichtung (wenn Arbeitsort dauernd im Ausland)
  • Fortsetzung nur mit eigenen Beiträgen (wenn vorher bereits mindestens 5 Jahre Beiträge an die Pensionskasse gezahlt wurden oder wenn ein Wechsel innerhalb desselben Konzerns stattfindet)
  • Übertragung in eine Betriebliche Kollektivversicherung Ihres neuen Arbeitgebers.

Ist die DeckungsrückstellungZum Lexikon der Ansprüche nicht höher als
€ 10.500,-
(Stand 1.1.2009), kann der Arbeitnehmer abgefunden werden bzw. ist er auf eigenen Wunsch immer abzufinden.

Übertragung bestehender Pensionszusagen

Pensionszusagen können zu unterschiedlichen Zeitpunkten übertragen werden:
  • Übertragung während des aufrechten Dienstverhältnisses
  • Übertragung im Rahmen der Beendigung des Dienstverhältnisses
  • Übertragung der Ansprüche von Personen, die bereits von ihrem ehemaligen Arbeitgeber eine Pension erhalten.
Sind Sie neugierig geworden, haben Sie noch Fragen?
Wir informieren Sie gerne, ausführlich und individuell:

Kundenberater
01/87807/80691

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