Es herrscht Unsicherheit, wenn es um das Thema Pension geht. Auch wir können Ihnen nicht beantworten, wie hoch Ihre staatliche Pension sein wird und wann Sie diese bekommen. ABER: Wir können Ihnen Sicherheit anbieten, damit Sie Ihren Ruhestand in jedem Fall sorgenfrei genießen können, weil Sie noch viel vorhaben!
Die Allianz Gruppe hat für Sie ein Vorsorgemodell entwickelt, das auf drei Säulen basiert: Die staatliche Pensionsvorsorge, die betriebliche Pensionsvorsorge und die private Pensionsvorsorge. Die Allianz Pensionskasse ist Ihr Spezialist für die betriebliche Pensionsvorsorge – die zweite Säule.
Betriebliche Pensionsvorsorge - die zweite Säule
Bei der betrieblichen Pensionsvorsorge verpflichtet sich Ihr Dienstgeber, während der gesamten Dauer Ihres Dienstverhältnisses Beiträge für Ihre Pension einzuzahlen. Sie ist somit eine unabhängige zusätzliche Pension für Sie.
- Die Pensionskassenbeiträge des Arbeitgebers bilden die ideale Ergänzung für Ihre Zukunft.
- Diese Beiträge bleiben Ihnen nach einer etwaigen Unverfallbarkeitsfrist
in jedem Fall erhalten.
- Diese Frist wird gemeinsam mit dem Arbeitgeber vereinbart.
- Pensionskassenbeiträge werden von Arbeitgebern geleistet und der Pensionskasse verwaltet. Sie sind somit gut abgesichert.
Gesicherter Lebensstandard
Die Allianz Pensionskasse ermöglicht es Ihnen, Ihren Lebensstandard auch für die Zukunft zu sichern. Denn wir leisten:
- Eine lebenslange Alterspension.
- Witwen-/Witwer-/LebensgefährtInnen- und Waisenpension für Ihre Hinterbliebenen im Ablebensfall
gemäß den Vertragsbedingungen.
- Eine Berufsunfähigkeitspension kann optional vereinbart werden.
- Unabhängigkeit vom Dienstgeber durch Übertragbarkeit bestehender Pensionszusagen.
- Die Beitragseinzahlungen durch den Dienstgeber sind durch gesetzliche Regelungen gesichert.
Garantierte Ansprüche
- Sofern Sie einen unverfallbaren Anspruch haben, nehmen Sie bei einem Wechsel des Arbeitgebers Ihre erworbenen Ansprüche mit.
- Sie entscheiden über weitere Verfügungsmöglichkeiten
(= Rucksackprinzip).
Staatliche Vorsorgeprämie
- Sie können freiwillig zusätzliche Eigenbeiträge einzahlen und Ihre Zusatzpension so bis auf das Doppelte erhöhen.
- Mit der Allianz Pensionskasse erhalten Sie für Eigenbeiträge bis zu € 1.000,- eine staatliche Prämie. Einzahlungen über € 1.000,- können im Rahmen der Sonderausgabenbestimmungen geltend gemacht werden.
Laufende Information
Die Allianz Pensionskasse versorgt Sie regelmäßig mit Informationen über geleistete Eigenbeiträge, Kontoinformationen sowie Finanzamtsbestätigungen und liefert Unterstützung beim Antrag auf Prämienförderung. . Erfahren Sie mehr über die zusätzlichen Leistungen in der Kategorie Service.
Übertragung Ihres Guthabens aus der Mitarbeitervorsorgekasse
Sofern Sie anlässlich der Beendigung Ihres Dienstverhältnisses einen Abfertigungsanspruch aus der Mitarbeitervorsorgekasse haben, können Sie dieses Guthaben auf Ihr bestehendes Pensionskonto in der Pensionskasse übertragen lassen. Sie haben in der Folge eine Stelle, die Ihre Zusatzpension auszahlt.
Vorteile genießen!
Und wenn die Zeit gekommen ist, sich zurückzulehnen, sich auszurasten und entspannt den neuen Lebensabschnitt zu genießen, gehen Sie einfach in Pension – weil Sie noch viel vorhaben! Denn jetzt können Sie die Vorzüge Ihrer Vorsorge doppelt genießen. Zum einen, weil Sie gleich zwei Pensionszahlungen erhalten, zum anderen, weil Sie nun zusätzlich auch steuerlich begünstigt sind.
Steuern in der Pension
- Der vom Arbeitgeber finanzierte Pensionsteil unterliegt dem jeweils gültigen Lohnsteuertarif.
- Aus Eigenbeiträgen finanzierte Pensionen sind steuerlich besonders attraktiv:
- Die Zusatzpension, die Sie mit Beiträgen aufgebaut haben und für die Sie Vorsorgeprämie erhalten haben, bleibt aus heutiger Sicht zur Gänze steuerfrei.
- Die Pension, die Sie aus der Übertragung Ihres Guthaben aus der Mitarbeitervorsorgekasse erhalten, ist ebenfalls aus heutiger Sicht zur Gänze steuerfrei.
- Von darüber hinausgehenden Pensionsleistungen, die Sie selbst finanziert haben, wird nur ein Viertel in die Lohnsteuerbemessungsgrundlage eingerechnet.
Haben Sie Ihr Arbeitsverhältnis bereits beendet und das Pensionsalter erreicht, dann füllen Sie gleich den Antrag auf Pensionszahlung aus. Klicken Sie hier um in unseren Servicebereich zu gelangen. |