Was sind Pensionskassen?
Pensionskassen sind privatwirtschaftlich organisierte Dienstleistungsunternehmen mit folgenden Aufgaben:
- Einnahme von Beiträgen
-
Verbuchung, Verwaltung und Veranlagung der einbezahlten Beiträge
- Verwaltung und Veranlagung des Vermögens treuhändisch in Veranlagungs- und Risikogemeinschaften
.
- Errichtung eines persönlichen Kontos für jeden Arbeitnehmer (= Anwartschaftsberechtigten
)
- Erstellung von Kontoinformationen, die jeder Anwartschaftsberechtigte
einmal jährlich erhält und ihn über das vorhandene Guthaben zum Bilanzstichtag der Pensionskasse (31.12.) informiert.
- Rentenzahlungen (nur in Ausnahmefällen einmalige Kapitalzahlung)
Wie erfolgt die Verwaltung des Pensionskassenmodells?
Pensionskassenbeiträge werden in die jeweilige Veranlagungs- und Risikogemeinschaft einbezahlt. Dort wird das Vermögen treuhändisch von der Pensionskasse verwaltet. Die Veranlagungs- und Risikogemeinschaft ist vermögensrechtlich von der Pensionskasse getrennt und steht im Eigentum aller Anwartschafts- und Leistungsberechtigten .
Wie erfolgt der Beitritt zur Pensionskasse?
Vor dem Abschluss eines Pensionskassenmodells ist es notwendig, dass in Unternehmen mit Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die Errichtung eines Pensionskassenmodells abgeschlossen wird. In dieser Betriebsvereinbarung werden die wesentlichen Punkte wie Einbeziehung, Beitragsrecht und Leistungsrecht geregelt. In Unternehmen ohne Betriebsrat werden diese Punkte im Rahmen der Pensionsvereinbarung , die zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Unternehmen abgeschlossen wird, geregelt.
In beiden Fällen verpflichtet sich das Unternehmen Beiträge für die einbezogenen Arbeitnehmer in die Pensionskasse zum Zweck der Altersvorsorge zu zahlen.
In der Folge wird der Pensionskassenvertrag zwischen dem Unternehmen und der Pensionskasse abgeschlossen. Dieser Pensionskassenvertrag setzt die Punkte der Pensionsvereinbarung / Betriebsvereinbarung um.
Welche Leistungen erbringt die Pensionskasse?
Verpflichtende Leistungen
- Alterspension
- Witwen-/Witwer-/LebensgefährtInnenpension gemäß den Vertragsbedingungen
- Waisenpension
Optionale Leistung
- Berufsunfähigkeitspension/Invaliditätspension
Die Höhe und die Anspruchsvoraussetzungen sind im Pensionskassenvertrag bzw. in der
Betriebsvereinbarung/Pensionsvereinbarung geregelt.
Was passiert mit dem Guthaben in der Pensionskasse, wenn man das Unternehmen vor Erreichen des Pensionsalters verlässt?
Dann gilt das so genannte "Rucksackprinzip". Das heißt, es bieten sich für Sie mehrere Möglichkeiten, die unverfallbaren Ansprüche einzusetzen. Sie können über den Unverfallbarkeitsbetrag (das ist Ihr auf dem Pensionskonto bestehendes Guthaben) wie folgt verfügen:
- Ihre erworbenen Ansprüche in eine Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers mitnehmen;
- Ihre erworbenen Ansprüche in eine Gruppenversicherung eines neuen Arbeitgebers übertragen;
- bei der Allianz Pensionskasse bleiben und selbst Beiträge einzahlen oder den Vertrag beitragsfrei stellen, wenn Ihr Arbeitgeber bereits 5 Jahre lang Beiträge für Sie einbezahlt hat;
- Ihre erworbenen Ansprüche in die Betriebliche Kollektivversicherung eines neuen Arbeitgebers übertragen;
- Betragen Ihre Ansprüche (das vorhandene Guthaben) nicht mehr als € 10.500,-- (Stand: 2009), dann wird das Kapital durch die Pensionskasse als Einmalbetrag abgefunden.
Wie ist die Pensionsvorsorge vertraglich geregelt?
Die vertragliche Grundlage bildet einerseits die Pensionsvereinbarung / Betriebsvereinbarung , welche zwischen Ihnen/Ihrem Betriebsrat und Ihrem Arbeitgeber abgeschlossen wurde, andererseits der Pensionskassenvertrag , der zwischen Ihrem Arbeitgeber und der Allianz Pensionskasse abgeschlossen wurde.
Wann und wie kann ich Eigenbeiträge leisten?
Sie können zusätzlich zum Beitrag Ihres Arbeitgebers Eigenbeiträge in Höhe von 25%, 50%, 75% oder 100% des Arbeitgeberbeitrages leisten und dadurch die Zusatzpension erhöhen. Sollte dieser Betrag geringer als € 1.000,-- sein, haben Sie im Rahmen des staatlichen Prämienmodells gemäß § 108a EStG die Möglichkeit bis zu € 1.000,-- einzuzahlen. Zusätzlich zu Ihren Beiträgen erhalten Sie eine Prämie vom Staat. Für die Anmeldung zur Leistung von Eigenbeiträgen gibt es ein Formular. Wenden Sie sich bitte an die Lohnverrechnung Ihres Unternehmens.
Wie hoch ist die staatliche Prämie?
Die Höhe der Prämie wird jährlich neu festgelegt (mind. 8,5%, max. 13,5%) und setzt sich wie folgt zusammen: 5,5 % jährlich fix zuzüglich des Prozentsatzes für die Höhe der Bausparprämie. Diese hängt wiederum von der Sekundärmarktverzinsung von Anleihen ab. Im Jahr 2010 beträgt die Prämie 9% des einbezahlten Eigenbeitrages, also maximal € 90 für € 1.000 Eigenbeitragsleistung.
Wer die Prämienbegünstigung in Anspruch nehmen möchte, kann dies mit dem "Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer gemäß § 108 a EstG" bei der Allianz Pensionskasse anmelden.
Kann die Prämie auch beantragt werden, wenn man bereits eine Prämie für eine andere Pensionsvorsorge erhält?
Wenn Sie die Prämie für die "Prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge" nach § 108 g EstG erhalten, können Sie zusätzlich die Prämie für Ihre Eigenbeiträge zur Pensionskasse beantragen.
Kann ich meine Arbeitnehmerbeiträge steuerlich absetzen?
Haben Sie keine Prämienförderung beantragt, können Sie die Beiträge im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Zahlen Sie mehr als € 1.000,--, so kann der Betrag, der über die
€ 1.000,-- hinausgeht, im Rahmen der Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Kann die Zahlung der Eigenbeiträge später storniert oder unterbrochen werden?
Die Eigenbeiträge können ohne Angabe von Gründen problemlos reduziert oder ausgesetzt werden. Die Änderung gilt für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren.
Kann ich mit der Zahlung von Eigenbeiträgen auch später noch einsteigen?
Dies ist möglich. Wenden Sie sich einfach an Ihre Personalabteilung.
Wie ist die Pension wertgesichert?
Eine garantierte Wertsicherung ist nicht möglich. Die Anpassung einer Versorgungsleistung wird wesentlich durch das Veranlagungsergebnis der Pensionskasse und damit durch die Veränderungen der Kapitalmärkte bestimmt. Aus diesem Grund kann eine Anpassung eine Erhöhung aber auch eine Kürzung der Versorgungsleistung bedeuten bzw. kann die Anpassung auch entfallen.
Wie werden die Pensionsleistungen steuerlich behandelt?
Die Pensionskassenleistungen, die aus den Beiträgen von Ihrem Arbeitgeber stammen, werden gemeinsam mit Ihrer ASVG-Pension versteuert. Jener Teil, der durch prämienbegünstigte Beiträge finanziert wurde, ist zur Gänze steuerfrei. Darüber hinausgehende selbstfinanzierte Pensionsleistungen werden nur zu 25 % in die Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage eingerechnet.
Beeinflusst die Zusatzpension die gesetzliche ASVG-Pension?
Dies ist nicht der Fall.
Wer hat Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen?
Witwen, Witwer bzw. LebensgefährtInnen und Halb- bzw. Vollwaisen gemäß den Vertragsbedingungen.
Können Anwartschaften verfallen?
Für Arbeitgeberbeiträge kann gemäß Betriebspensionsgesetz eine Unverfallbarkeitsfrist von bis zu 5 Jahren vereinbart werden. Arbeitnehmerbeiträge sind immer sofort unverfallbar.
Kann der Arbeitgeber mit der Beitragsleistung aussetzen bzw kann er diese einstellen?
Grundsätzlich nein. Ein vorübergehendes Aussetzen / bzw.ein Einstellen der Beitragsleistungen des Arbeitgebers ist nur möglich, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens derart verschlechtert hat, dass die Aufrechterhaltung der zugesagten Leistung eine Gefährdung des Weiterbestandes des Unternehmens zur Folge hätte.
Was passiert im Falle einer Berufsunfähigkeit?
Voraussetzung ist das Vorliegen eines ASVG-Bescheides auf Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension. Nach Antragstellung erhalten Sie eine Berufsunfähigkeitspension aus der Pensionskasse.
Woraus ergibt sich die Pensionshöhe?
Die Pensionshöhe ergibt sich aus der Verrentung des vorhandenen Guthabens zum Pensionsantritt. Dieses bestimmt sich aus den Arbeitgeberbeiträgen, den Arbeitnehmerbeiträgen, dem Veranlagungserfolg der Pensionskasse und dem versicherungstechnischen Ergebnis.
Wie werden die Gelder veranlagt?
Die Veranlagung der Pensionskassengelder ist geprägt von langfristiger Ertragsoptimierung unter Einhaltung der strengen Vorschriften des PKG.
Der Aktienanteil in der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft wird in Abhängigkeit vom relevanten Rechungszins festgelegt. Langfristig betrachtet weisen Aktien ein höheres Ertragspotential bei gleichzeitig höherer Volatilität (Schwankungsbreite) auf. Auf Grund des langen Zeithorizonts in der Ansparphase in der Pensionskassenveranlagung können kurzfristige Schwankungen ausgeglichen werden.
Wie erfolgt die Information über die Anwartschaft?
Jährlich erhalten Sie von der Pensionskasse eine Kontoinformation über die vorgeschriebenen Beiträge und die zu erwartende Pensionsleistung.
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