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Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft
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Serviceleistungen der Allianz Pensionskasse

Wussten Sie, dass...

Die Serviceleistungen der Allianz Pensionskasse sind umfangreich und genauso individuell und vielfältig wie ihr Produktangebot. Manche unserer Kunden möchten sich gerne selbst informieren, andere wünschen sich, gerade in der „Startphase“, intensivere Betreuung. Auch in diesem Bereich können Sie frei wählen! Kontaktieren Sie uns. Sagen Sie uns, wie wir Sie unterstützen dürfen!

Gerne bieten wir Ihnen neben unseren nachstehend angeführten „Standardservices“ auf Wunsch auch spezielle Serviceleistungen wie Beratungstage, Präsentationen in Ihrem Unternehmen und vieles mehr an.

Kontoinformation:

Jährlich, mit Ende März/Anfang April, erhalten Sie eine Kontoinformation, die Sie über Ihre erworbenen Ansprüche informiert. Zudem weist sie standardmäßig folgende Inhalte aus:
  • Vorgeschriebene Beiträge gesplittet in Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge
  • Daraus zu erwartende Leistungen zu 4 unterschiedlichen Pensionsantrittsaltern
  • Vorhandene DeckungsrückstellungZum Lexikon

Sie werden somit jedes Jahr von uns schriftlich über die Entwicklung Ihrer erworbenen Pensionsansprüche informiert. Sie selbst müssen sich um nichts kümmern.

Laufende Information für geleistete Eigenbeiträge:

Sofern Sie Eigenbeiträge zur Pensionskasse leisten, erhalten Sie bis Ende Februar eine Finanzamtsbestätigung, mit der Sie Ihre Pensionskassenbeiträge im Rahmen des Steuerausgleichs geltend machen können.

Haben Sie einen Antrag auf PrämienförderungZum Lexikon bei uns abgegeben, erhalten Sie eine Information darüber, dass wir für Sie die Prämie beim Finanzamt beantragt haben. Diese Prämie wird im Folgejahr vom Finanzamt an uns überwiesen und Ihrem Pensionskonto gutgeschrieben.

Online Services:

Die Allianz Pensionskasse bietet Ihnen die Möglichkeit, online Formulare und Anträge (z.B. Prämienantrag) anzufordern. Außerdem können Sie auch Musterberechnungen via Internet bei uns bestellen. Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit, über das Internet kostenlos und unverbindlich Informationsmaterial und Broschüren anzufordern, um sich vorab zu informieren. Oder – Sie rufen uns an! Unsere Mitarbeiter freuen sich auf Ihren Anruf.

Speziell für Arbeitgeber:

Speziell für Arbeitnehmer:

  • Die Pensionskasse übernimmt die gesamte Verwaltung der betrieblichen Pensionszusagen. Dies umfasst insbesondere die Ermittlung der Pensionsleistungen und die Verwaltung derselben.
  • Für jeden Anwartschafts-Zum Lexikon und LeistungsberechtigtenZum Lexikon ist ein individuelles Konto eingerichtet. Dieses gibt Auskunft über den aktuellen Stand der Beitragszahlungen und weist den jeweiligen Leistungsanspruch aus.
  • Wir wickeln die Beantragung der PrämienförderungZum Lexikon für geleistete Eigenbeiträge ab.
  • Sofern keine Prämie beantragt wurde, erstellen wir eine Finanzamtsbestätigung für geleistete Eigenbeiträge.
  • Im Falle des Austritts von Mitarbeitern erstellt die Pensionskasse eine versicherungsmathematische Bewertung und bietet gleichzeitig die Weiterführung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (§ 5 BPG) an.

Für jeden Anwartschafts-Zum Lexikon und LeistungsberechtigtenZum Lexikon richten wir ein individuelles Konto ein.

Speziell für Pensionisten:

Steuern in der Pension:
  • Der vom Arbeitgeber finanzierte Pensionsteil unterliegt dem jeweils gültigen Lohnsteuertarif.
  • Aus Eigenbeiträgen finanzierte Pensionen sind steuerlich besonders attraktiv.
  • Die Zusatzpension, die Sie mit prämiengeförderten Beiträgen aufgebaut haben, bleibt zur Gänze steuerfrei.
  • Haben Sie Ihr Guthaben aus der Mitarbeitervorsorgekasse an die Pensionskasse übertragen, so ist auch die aus diesem Beitrag resultierende Rente zur Gänze steuerfrei.
  • Von darüber hinausgehenden Pensionsleistungen, die Sie selbst finanziert haben, wird nur ein Viertel in die Lohnsteuerbemessungsgrundlage eingerechnet.
  • Gemeinsame Versteuerung: Die Allianz Pensionskasse übernimmt für die LeistungsberechtigtenZum Lexikon die Meldung an das Finanzamt zur Durchführung der gemeinsamen Versteuerung. Auf Grund vorgegebener Fristen kann gewöhnlich die gemeinsame Versteuerung ab dem 2. Rentenjahr vorgenommen werden. Das bedeutet, Ihre staatliche Pension und Ihre betriebliche Pension werden gemeinsam versteuert und Sie müssen sich um nichts extra bemühen.
Sind Sie neugierig geworden, haben Sie noch Fragen?
Wir informieren Sie gerne, ausführlich und individuell:

Kundenberater
01/87807/80691

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