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Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Leistung aus der Allianz Pensionskasse ist in jedem Fall die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses sowie für die Inanspruchnahme einer Alterspension die Vollendung des im Pensionskassenvertrag festgelegten Lebensjahres.
Kann ich mir das Guthaben auch einmalig auszahlen lassen?

Sollte Ihr vorhandenes Guthaben unter der Abfindungsgrenze liegen, können Sie sich den Betrag einmalig auszahlen lassen. Die Abfindungsgrenze beträgt für das Jahr 2024 € 15.600,--.

Liegt Ihr Guthaben über der Abfindungsgrenze, ist eine lebenslange Alterspension vorgesehen.

Wie ergibt sich die Höhe meiner Alterspension?

Aus dem vorhandenen Kapital wird u.a. unter Berücksichtigung der zu erwartenden Lebensdauer, des Hinterbliebenenanspruches und des Rechnungszinses (laut Pensionskassenvertrag) die Pension ermittelt.

Die Höhe bestimmt sich im Wesentlichen durch das Veranlagungsergebnis der Pensionskasse und kann das Steigen, Sinken und Gleichbleiben Ihrer Pension bedeuten. Über die Entwicklung der künftigen Pensionsleistung kann somit keine verbindliche Aussage getroffen werden. Wir informieren Sie selbstverständlich über jede Änderung der Höhe Ihrer Pensionsleistung.

Ist meine Pension garantiert?
Eine garantierte Pensionshöhe oder Wertsicherung besteht in der Pensionskasse generell nicht. Die künftige Entwicklung der Pensionszahlung ergibt sich aus dem Veranlagungserfolg sowie den versicherungstechnischen Ergebnissen der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft. ("Wie entwickelt sich meine Pension")
Wie erfolgt die Auszahlung?
Die Auszahlung der laufenden Pension erfolgt 14-mal jährlich. Zweimal im Jahr erhalten Sie die doppelte Pension (Sonderzahlung).
Werde ich nach Austritt aus dem Unternehmen informiert?
Ihr/Ihre Arbeitgeber/in informiert uns über Ihr Arbeitsende und Sie werden automatisch von uns angeschrieben.
Was passiert wenn ich berufsunfähig werde?
Bitte übermitteln Sie uns Ihren staatlichen Pensionsbescheid (ASVG-Bescheid auf Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension). Wir prüfen Ihre vertraglichen Anspruchsvoraussetzungen. Danach erhalten Sie eine Berufsunfähigkeitspension von der Allianz Pensionskasse.
Gilt die Berufsunfähigkeit nur bei Arbeitsunfall?
Der Anspruch besteht auch, wenn die Ursache außerhalb des beruflichen Bereiches liegt.
Wer hat Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen?

Witwer und Witwen und eingetragene Partnerschaften: Voraussetzung ist, dass Ihre Ehe oder eingetragene Partnerschaft zum Leistungsanfall aufrecht ist und vor Beginn einer Versorgungsleistung geschlossen wurde. Manche Pensionspläne erfordern zusätzlich eine bestimmte Ehedauer.

LebensgefährtInnen: Nur gültig wenn LebensgefährtInnen im Pensionskassenvertrag ausdrücklich berücksichtigt werden! Voraussetzung ist, dass seit mindestens 3 Jahren eine eheähnliche Lebensgemeinschaft (= gemeinsamer Haushalt) bestanden hat und die Personaldaten Ihres/Ihrer LebensgefährtIn der Allianz Pensionskasse bekannt gegeben wurden (Lebensgefährtenregister).

Halb- bzw. Vollwaisen: Anspruch besteht längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Ihres Kindes.

Details und Höhe der Hinterbliebenenpension entnehmen Sie bitte dem Pensionskassenvertrag.

Kann mein Guthaben verloren gehen?
Das Guthaben aus Ihren selbst eingezahlten Beiträgen (Eigenbeitragszahlungen) kann selbstverständlich nicht verfallen. Es ist aber möglich, das für die von Ihrem Arbeitgeber finanzierten Beiträge eine Bindungsfrist in der Pensionsvereinbarung/Betriebsvereinbarung vereinbart ist (die sogenannte Unverfallbarkeitsfrist). Sollte das der Fall sein und Sie das Unternehmen vor Ablauf dieser Frist verlassen, gehen die finanzierten Beiträge Ihres Arbeitgebers verloren und kommen dem Vermögen der anderen Anspruchsberechtigten zugute.