Steuerliche Auswirkungen

Die Beiträge, die Ihr/Ihre Arbeitgeber/in für Sie einzahlt, sind gänzlich von der Lohnsteuer und von Sozialversicherungsabgaben befreit. Die Allianz Pensionskasse muss von den laufenden Beiträgen eine Versicherungssteuer in Höhe von 2,5% abführen.

Die Pensionskassenleistungen, die aus den Beiträgen Ihres/Ihrer Arbeitgebers/Arbeitgeberin stammen, sind einkommenssteuerpflichtig und werden gemeinsam mit Ihrer ASVG-Pension versteuert.

Ihre Pension aus prämiengeförderten Eigenbeiträgen ist zu 100% steuerfrei.

Ihre Pension aus nicht geförderten Eigenbeiträgen ist zu 75% steuerfrei, es werden somit nur 25% in die Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage (BMG) eingerechnet.

Wenn Sie bereits vor dem 01.01.2016 Eigenbeiträge geleistet haben, können Sie diese noch 5 Jahre (bis 2020) steuerlich geltend machen.
Unterschied zwischen Leistungen aus Arbeitgeberbeiträgen und Arbeitnehmerbeiträgen
Wenn Sie neben der betrieblichen Pension auch eine staatliche Pension beziehen, ist grundsätzlich eine gemeinsame Versteuerung vorgesehen. Bei Mehrfacheinkünften und zur Berücksichtigung von Absetzbeiträgen ist aber dennoch eine Steuererklärung abzugeben.
Was bedeutet eine gemeinsame Versteuerung?

Im Oktober Ihres ersten Pensionsjahres melden wir Ihre Pension bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zur gemeinsamen Versteuerung an. Hierauf bekommen wir eine Rückmeldung, ob eine gemeinsame Versteuerung im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen werden kann. Bis zu dieser Entscheidung wird die Versteuerung Ihrer Pensionskassenpension von uns durchgeführt. Bei einer positiven Rückmeldung durch die PVA werden Sie von uns über die Aufnahme in die gemeinsame Versteuerung informiert. Dadurch können wir Ihre Pension aus der Allianz Pensionskasse ab 01.01. des Folgejahres unversteuert (brutto für netto) auszahlen.

Die PVA führt die gemeinsame Steuer für beide Pensionen ab.

Was geschieht, wenn es zu keiner gemeinsamen Versteuerung kommt?
In diesem Fall versteuert die Allianz Pensionskasse lediglich die von ihr ausgezahlte und ihr der Höhe nach bekannten Pensionsleistung. Damit kann es bei Bezug mehrerer Leistungen zu einer Nachversteuerung kommen. In jedem Fall informieren wir Sie schriftlich darüber.
Beeinflusst die Zusatzpension (von der Allianz Pensionskasse) die staatliche Pension?
Nein, die Bruttohöhe der staatlichen Pension wird nicht beeinflusst. Durch die sofortige Zusammenrechnung der beiden Pensionen beim Finanzamt kann aber gegebenfalls ein höherer Steuerprozentsatz zur Anwendung kommen. Dafür ist mit weniger oder keinen Steuernachzahlungen im Rahmen des Jahresausgleiches zu rechnen.