Die vorliegende Offenlegung gilt für die Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft („Allianz PK“) in ihrer Rolle als Finanzmarktteilnehmer im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungs-Verordnung“ oder „SFDR“).
Nachhaltigkeitsrisiken werden in Artikel 2 (22) SFDR wie folgt definiert: „Ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.“

Unser Verständnis von Nachhaltigkeitsrisiken umfasst Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance (ESG - Environment, Social und Governance), deren Eintreten potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögenswerte, Rentabilität oder Reputation der Allianz Gruppe oder eines ihrer Unternehmen haben könnte. Beispiele für ESG-Risiken umfassen den Klimawandel, Biodiversitätsverlust, einen Verstoß gegen anerkannte Arbeitsnormen und Korruption.

Bei der Auswahl und Überwachung der Investments berücksichtigen die Allianz PK und ihr Asset Manager Allianz Invest KAG neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Merkmale in Abhängigkeit vom Portfolioprodukt. Um die identifizierten ESG-Risiken zu bewerten und bei der Portfoliosteuerung zu berücksichtigen, werden bei Investitionen in börsennotierte Anlageklassen wie Anleihen, Aktien oder Fonds die ESG-Daten des externen Datenproviders ESG Plus GmbH herangezogen. Immobilien- und Infrastruktur werden derzeit noch nicht im Detail analysiert.

Als Nachhaltigkeits-Modell kommt das Cleanvest Advanced Modell der ESG Plus GmbH zum Einsatz.

Das Cleanvest Advanced Modell wird bei allen von der Allianz PK verwalteten Veranlagungs- (und Risiko-)gemeinschaften (kurz V(R)Gen) eingesetzt.

Modellbeschreibung im Detail:

Bislang hat sich keine einheitliche Definition bzw. anerkannter Standard, was unter Nachhaltigkeit zu verstehen ist, etabliert. Jede Fondsgesellschaft zieht andere Kriterien, Messgrößen und Methodiken für ihre nachhaltige Ausrichtung im Investmentprozess heran.

Um sicher zu gehen, dass die von der Allianz PK festgelegten Nachhaltigkeitskriterien der V(R)Gen auch über alle investierten Dachfonds und deren Subfonds Geltung haben, ist es somit unbedingt erforderlich, alle Einzeltitel der Subfonds in die Betrachtung miteinzubeziehen und den gewünschten Filter für Ausschluss- und Positivfaktoren darüber zu legen. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch alle Subfonds die geforderten Vorgaben einhalten und der Dachfonds, in den die V(R)G investiert ist, insgesamt den Nachhaltigkeitsansprüchen der Allianz PK gerecht wird. Die im Rahmen des Fondsauswahlprozesses ausgewählten Fonds selbst müssen keine explizite Nachhaltig-keitsstrategie verfolgen. Das Fondsmanagement versucht jedoch einen möglichst hohen Anteil an nachhaltigen Fonds im Portfolio zu berücksichtigen.

Um den Nachhaltigkeitsgrad eines jeden Fonds im selektierten Universum feststellen zu können, bedienen wir uns der Dienste der ESG Plus GmbH und ihres Cleanvest Advanced Modells. ESG Plus verfügt über eine breite Abdeckung bei den analysierten Unternehmen und ebenso bei den einzelnen Kriterien der Nachhaltigkeitsanalyse und strebt nach einer laufenden Verbesserung und Erweiterung der Methodik.

Beim Cleanvest Advanced Modell werden bei allen Subfonds die Holdings über einen Datenprovider abgefragt und der Nachhaltigkeitsgrad festgestellt. 

Die Ergebnisse dieser Analyse werden in einem zweistufigen Verfahren ermittelt:

  1. Verletzung von Ausschlusskriterien gemäß Anforderungsprofil
  2. Best-of-Funds Scoring, womit der allgemeine Nachhaltigkeitsgrad des Fonds ermittelt wird. Je höher der Gesamt-Score, desto nachhaltiger der Fonds. Diese Auswertungen umfassen sowohl Kriterien für Unternehmen als auch für Staaten und beinhalten Positiv- und Negativkriterien.

Bevor ein Fonds ins selektierte Universum möglicher Investments aufgenommen werden kann, wird bereits geprüft, ob er den geforderten Nachhaltigkeitserfordernissen entspricht.

Die Analyse der Subfondholdings wird monatlich aktualisiert, die Holdingdaten dürfen dabei nicht älter als 6 Monate sein.

Bei einer Verletzung der Ausschlusskriterien bzw. bei Unterschreiten des festgelegten Mindestscores erfolgt entweder ein Engagement mit dem Fondsmanagement des entsprechenden Subfonds, um den Nachhaltigkeitsgrad nachweislich zu erhöhen, oder ein Divestment und eine Streichung aus unserem selektierten Universum.

Die konkrete Auswahl der Subfonds, die den ökologischen, sozialen und aus Governance-Sicht erforderlichen Ansprüchen des Dachfonds genügen, erfolgt schließlich im Rahmen der taktischen Asset Allokation.

Die Allianz PK ist grundsätzlich von der Wichtigkeit der generellen Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten – ökologischer, sozialer sowie Governance-Faktoren – in allen Belangen eines Unternehmens zur Sicherstellung eines langfristigen Unternehmenserfolgs überzeugt. Die Allianz PK unterstützt  über ihren Asset Manager (Allianz Invest KAG) demnach Anträge, die das Board und das Management von Unternehmen dazu anhalten, die Transparenz zu erhöhen, sich an international anerkannte Standards und Grundsätze zu halten sowie Anträge, die eine Verbesserung in der Ausprägung von Nachhaltigkeitsfaktoren bewirken. Ungeachtet dessen erfordert die Verpflichtung, im Interesse unserer Kunden zu agieren, eine Analyse und Abstimmung auf Einzelfallbasis. Deshalb prüfen wir alle aus unserer Sicht relevanten Anträge und unterstützen diejenigen, die wir für vorteilhaft für das Unternehmen und unser Investment halten.
Die Begrenzung der globalen Erderwärmung und die Bekämpfung des Klimawandels haben für die Allianz Gruppe und die Allianz PK höchste Priorität. Wir sehen uns dazu verpflichtet, dabei zu helfen, dass das Pariser Klimaabkommen von 2015 eingehalten wird, und glauben, dass zum Erreichen der Ziele eine zügige Dekarbonisierung der Weltwirtschaft in Richtung eines Netto-Null-Emissionsniveaus bis 2050 notwendig ist.
Da die erforderlichen Ausgangsdaten für eine Umsetzung der technischen Regulierungsstandards (RTS) gemäß Artikel 4 Abs. 6 und 7 SFDR zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Offenlegung nicht vorlagen, werden baw die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI) im Sinne der SFDR nicht berücksichtigt. 
Zum Einsatz kommt derzeit das Cleanvest Advanced Modell der ESG Plus GmbH. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Offenlegung gemäß Artikel 3 SFDR.
Bei Vorliegen einer ausreichenden Datenbasis werden wir evaluieren, inwieweit das verwendete Cleanvest Advanced Modell die Nachhaltigkeitsfaktoren der nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen (PAI= Principal Adverse Impacts) im Sinne der SFDR abdeckt und ob diese veröffentlicht werden. 

Unabhängig davon haben wir bereits Maßnahmen ergriffen, um schon jetzt nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen zu vermeiden oder abzuschwächen, wie zum Beispiel:

1. Einschränkung von Investitionen in bestimmte Sektoren und Emittenten: 

Diese Einschränkung umfasst - mit Hilfe des Cleanvest Advanced Modells für Fonds umgesetzt - unter anderem:

  • Waffen,
  • Kohleabbau,
  • Fossile Brennstoffe,
  • Fracking,
  • Tabak,
  • Spirituosen,
  • Glücksspiel,
  • Gentechnologie,
  • Demokratieverstößen und
  • Menschenrechtsverletzungen,
  • Rüstung,
  • Todesstrafe RIS (Responsible Investment Standard) und
  • Verletzung indigener Rechte

Für Spezialfonds werden von der Allianz PK analoge Ausschlusskriterien definiert.

2. Zusammenarbeit

Wir arbeiten mit ausgewählten Unternehmen zusammen, um ein besseres Management von Nachhaltigkeitsrisiken und -Auswirkungen zu erreichen.

Im Rahmen der Vergütungspolitik der Allianz PK werden die Leistungen des Mitarbeiters einschließlich des Vorstands und der Schlüsselfunktionen bewertet und dabei sowohl qualitative als auch quantitative Leistungsziele berücksichtigt.

Die Vergütungspolitik setzt keinerlei Anreize zum Eingehen von übermäßigen Nachhaltigkeitsrisiken.

Die Vergütungspolitik ermöglicht vielmehr, bei der individuellen Festlegung der Leistungsziele ESG-bezogene Indikatoren zu berücksichtigten, um zu verhindern, dass Nachhaltigkeitsrisiken exzessiv eingegangen werden. 

Neben rein ökonomischen Aspekten wie Rendite und Sicherheit der veranlagten Beiträge haben wir uns zu einer nachhaltigen Veranlagung nach ökologischen, ethischen und sozialen Kriterien entschieden. Dennoch berücksichtigen die der einzelnen Veranlagungs- (und Risiko-)Gemeinschaft zugrunde liegenden Investitionen derzeit nicht oder nicht explizit die spezifischen EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten (siehe dazu auch die nachfolgenden Informationen).

Mögliche Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Veranlagungsergebnisse:

Für die Veranlagung des Vermögens in den einzelnen Veranlagungs- (und Risiko-)Gemeinschaften ist u.a. aufgrund der gesetzlich geforderten Mischung und Streuung der Vermögenswerte ein hoher Diversifikationseffekt gegeben. Diese Mischung und Streuung relativiert und reduziert in Summe betrachtet auch die materiellen Auswirkungen, die eventuelle Nachhaltigkeitsrisiken auf einzelne Unternehmen bzw. Investitionen haben können. Dasselbe wird über interne Risikomanagementsysteme gewährleistet (z.B. durch Veranlagungsgrenzen für einzelne Anlageklassen, Emittenten, etc.).

Die EU hat ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, die positiv zu den Umweltzielen der EU beitragen, im Rahmen der Taxonomie Verordnung einheitlich definiert. Unternehmen sind verpflichtet, entsprechende Informationen offenzulegen. Dies ist derzeit noch nicht der Fall.

Unsere Offenlegung der ökologisch nachhaltigen Investitionen nach der Taxonomie Verordnung innerhalb unserer Kapitalanlage ist abhängig von der Offenlegung der Unternehmen, in die wir investiert sind. Aufgrund der fehlenden Daten können wir derzeit keinen konkreten Anteil ausweisen.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ kann darüber hinaus nur bei denjenigen der einzelnen Veranlagungs- (und Risiko-)Gemeinschaft zugrunde liegenden Investitionen Anwendung finden, die selbst die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. 

ESG-Merkmale:         ökologische und soziale Kriterien sowie verantwortungsvolle Unternehmensführung 
ESG-Risiken:               Nachhaltigkeitsrisiken iSd Artikels 2 Z 22 SFDR
SFDR:                            Verordnung (EU) 2019/2088