Sie als Arbeitgeber:in schließen mit der Allianz Pensionskasse einen Pensionskassenvertrag ab.

Zusätzlich vereinbaren Sie mit Ihren Mitarbeiter:innen die Zusatzpension. 

Werden die Mitarbeiter:innen durch einen Betriebsrat vertreten, erfolgt der Beitritt mittels Betriebsvereinbarung, sonst durch Pensionsvereinbarung (Einzelverträge). In diesen Vereinbarungen sind unter anderem die Höhe der Beiträge, die Einbeziehungskriterien und die künftigen Pensionsleistungen geregelt.

Rahmenbedingungen (wie u.a. Beitragsgrundlage, Beitragshöhe, Beginn der Beitragszahlung, Einbeziehungskriterium, Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenvorsorge, Zahlungsweise) sind festzulegen.
Die Betriebsvereinbarung (für Unternehmen mit Betriebsrat/Betriebsrätin) bzw. Pensionsvereinbarung für jeden/jede einbezogene/n Mitarbeiter/in wird erstellt.
Auf Basis der Vereinbarung wird auch der Pensionskassenvertrag vorbereitet und zur Verfügung gestellt.
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