Anwartschaftsberechtigte:r (AWB)
Der:die Arbeitgeber:in verpflichtet sich im Rahmen der Pensionsvereinbarung / Betriebsvereinbarung zur regelmäßigen Leistung von Pensionskassenbeiträgen. In diesem Modell ist der Beitrag festgelegt, die Leistung aus der Pensionskasse kann Schwankungen unterliegen. Die Leistung aus der Pensionskasse ist unter anderem abhängig von der Beitragshöhe und den Veranlagungserfolgen der Pensionskasse.
Im Zusammenhang mit Betriebspensionen: Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Betriebsrat bzw. Betriebsrätin über den Beitritt zu einer Pensionskasse (siehe auch „Einzelvereinbarung“).
Diese Vereinbarung entspricht der Betriebsvereinbarung. In Unternehmen ohne Betriebsrat bzw. Betriebsrätin bzw. für (ehemalige) Mitarbeiter:innen, die nicht durch Betriebsrat bzw. Betriebsrätin vertreten sind, wird zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in eine Einzelvereinbarung geschlossen (siehe auch „Betriebsvereinbarung“).
Vertrag zwischen Pensionskasse und dem bzw. der Arbeitgeber:in, der die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers gegenüber der Pensionskasse und die Ansprüche der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten inhaltsgleich mit der Pensionsvereinbarung regelt.
Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in. Kann in Form einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelvereinbarung gestaltet werden.