Der Rechnungszins (technischer Zins) entspricht jenem Ergebnis, das erwirtschaftet werden muss, um zu gewährleisten, dass die Leistungen nominell gleich bleiben. Der Rechnungszins ist kein Garantiewert, sondern eine rechnerische Hilfsgröße. Im Allgemeinen gilt: je kleiner dieser Zinssatz ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Kürzungen bei der Zusatzpension kommen kann.