Übertragung von direkten Leistungszusagen

Vorteile für Arbeitgeber:innen und Mitarbeiter:innen

Direkte Leistungszusagen des/der Arbeitgebers/Arbeitgeberin an einen oder mehrere Mitarbeiter:innen können während der Aktivzeit, bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder auch während der Leistungsphase in beidseitigem Einverständnis an die Pensionskasse übertragen werden.

Auch Zusagen an bereits ausgeschiedene Mitarbeiter:innen können an eine Pensionskasse ausgelagert werden.

Mit der Übertragung entfallen die Bildung von Rückstellungen und die Finanzierung einer Mindestbesicherung. Die Leistungsauszahlung erfolgt direkt durch die Pensionskasse, die damit auch das Langlebigkeits- und Hinterbliebenenrisiko übernimmt.

Für Pensionskassenregelungen gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser besagt, dass bei Betriebspensionen keine willkürlichen und unsachlichen Unterscheidungen zwischen den einzelnen Mitarbeiter:innen getroffen werden dürfen (z. B. bei der Auswahl der begünstigten Mitarbeitern und der Beitragshöhe).

Eine objektive Gruppe bilden alle Mitarbeiter:innen mit direkten Leistungszusagen.

Pensionszusagen können

  • während des aufrechten Dienstverhältnisses,
  • anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses und
  • während des Pensionsbezuges

übertragen werden.

Grundlagen weniger Details anzeigen
  • Auslagerung der gesamten Verpflichtung
  • Wegfall der Rückstellungsbildung und Mindestbesicherung
  • Wegfall des Langlebigkeitsrisikos und Hinterbliebenenrisikos
  • Verbesserung der Bilanzoptik
  • Leistungserbringung unabhängig vom Fortbestand des Unternehmens
  • Leistungsauszahlung erfolgt direkt durch die Allianz Pensionskasse
  • sofortige Unverfallbarkeit