Während der Einzahlungsphase (Anwartschaftsphase)
Die Beiträge, die Ihr Arbeitgeber für Sie einzahlt, sind gänzlich von der Lohnsteuer und von Sozialversicherungsabgaben befreit. Die Allianz Pensionskasse muss von den laufenden Beiträgen eine Versicherungssteuer in Höhe von 2,5% abführen.