Während der Einzahlungsphase (Anwartschaftsphase)
Die Beiträge, die Ihr/Ihre Arbeitgeber/in für Sie einzahlt, sind gänzlich von der Lohnsteuer und von Sozialversicherungsabgaben befreit. Die Allianz Pensionskasse muss von den laufenden Beiträgen eine Versicherungssteuer in Höhe von 2,5% abführen.