In einem beitragsorientierten Pensionskassenmodell legt der Arbeitgeber die Höhe (Fixbeitrag oder ein Prozentsatz vom Gehalt) der künftigen Beiträge fest.
Der Arbeitgeber kann bis zu 10% (exkl. Versicherungssteuer) der Bruttogehaltssumme seiner ins Modell einbezogenen Mitarbeiter in die Pensionskasse einzahlen (diese prozentuelle Grenze gilt daher nicht pro Mitarbeiter). Das ist die Obergrenze, damit die Beiträge als Betriebsausgabe absetzbar sind. Erhalten Sie mehr Informationen zu den steuerlichen Auswirkungen.
Die Veranlagung erfolgt durch die Pensionskasse. Die Pensionshöhe sowie die Entwicklung der Pensionsleistung hängt im Wesentlichen vom Veranlagungsergebnis ab. Der Mitarbeiter trägt somit das Veranlagungsrisiko. Die Auszahlung der Pension erfolgt durch die Pensionskasse direkt an den Pensionisten bzw. die Hinterbliebenen.
Es ist keine Rückstellungsbildung im Unternehmen erforderlich.