In einem beitragsorientierten Pensionskassenmodell legt der/die Arbeitgeber/in die Höhe (Fixbeitrag oder ein Prozentsatz vom Gehalt) der künftigen Beiträge fest.
Der/die Arbeitgeber/in kann bis zu 10% (exkl. Versicherungssteuer) der Bruttogehaltssumme seiner ins Modell einbezogenen Mitarbeiter:in in die Pensionskasse einzahlen (diese prozentuelle Grenze gilt daher nicht pro Mitarbeiter:in). Das ist die Obergrenze, damit die Beiträge als Betriebsausgabe absetzbar sind. Erhalten Sie mehr Informationen zu den steuerlichen Auswirkungen.
Die Veranlagung erfolgt durch die Pensionskasse. Die Pensionshöhe sowie die Entwicklung der Pensionsleistung hängt im Wesentlichen vom Veranlagungsergebnis ab. Der/die Mitarbeiter/in trägt somit das Veranlagungsrisiko. Die Auszahlung der Pension erfolgt durch die Pensionskasse direkt an den/die Pensionisten/Pensionistin bzw. die Hinterbliebenen.
Es ist keine Rückstellungsbildung im Unternehmen erforderlich.