Die staatliche Prämie nach EStG § 108a wurde für das Jahr 2020 weiterhin mit 4,25 % des Beitrages festgesetzt.
 
Die Prämie setzt sich aus zwei Teilen zusammen: aus einer Sockelprämie von 2,75 % und einer variablen Prämie in Höhe von 1,5 %. Die variable Prämie wird jährlich durch Verordnung der Finanzmarktaufsicht (FMA) festgelegt.