Eigenbeiträge

Wenn Sie zusätzlich selbst Beiträge leisten möchten, sind Sie hier richtig!
Wann kann ich Eigenbeiträge leisten?
Sobald Sie in das Pensionskassenmodell einbezogen werden, können Sie mit Ihren Eigenbeiträgen Ihre zukünftige Pension erhöhen.
Wie viel kann ich einbezahlen?
Sie können maximal so viel einbezahlen, wie Ihr/Ihre Arbeitgeber/in für Sie zahlt. Sollte dieser Beitrag weniger als € 1.000,- sein, haben Sie im Rahmen der staatlichen Förderung die Möglichkeit, € 1.000,- pro Jahr zu zahlen.
Wie kann ich Eigenbeiträge leisten?

Die Höhe Ihrer gewünschten Eigenbeitragszahlung geben Sie bitte in Ihrem Personalbüro bekannt.

Die Höhe der zuletzt geleisteten Beiträge Ihres/Ihrer Arbeitgebers/Arbeitgeberin finden Sie auf Ihrer jährlichen Kontoinformation beziehungsweise können Sie diese in der Allianz Pensionskasse erfragen. Im Rahmen der Gehaltsverrechnung werden Ihre Eigenbeiträge von Ihrem Nettogehalt abgezogen und gemeinsam mit dem ArbeitgeberInnenbeitrag an die Allianz Pensionskasse überwiesen.

Hinweis: das passende Formular finden Sie in unserem Pensionskassen-Portal! 

 

Wo beantrage ich die staatliche Prämie?
Wer die Prämienbegünstigung in Anspruch nehmen möchte, kann dies mit dem "Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer gemäß § 108a EStG" bei der Allianz Pensionskasse anmelden. Einfach ausfüllen und an uns per E-Mail oder Post retournieren.
Wie hoch ist die staatliche Prämie?
Die Höhe der Prämie wird jährlich neu festgelegt und setzt sich wie folgt zusammen: 2,75% jährlich fix zuzüglich des Prozentsatzes für die Höhe der Bausparprämie. Diese hängt wiederum von der Sekundärmarktverzinsung von Anleihen ab. Im Jahr 2024 liegt die staatliche Prämie bei 4,25%.
Kann die Prämie auch beantragt werden, wenn man bereits eine Prämie für eine andere Pensionsvorsorge erhält?
Ja, sofern Sie die Prämie für die "Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge" nach § 108g EStG oder eine Bausparprämie erhalten, können Sie zusätzlich die Prämie für Ihre Eigenbeiträge zur Pensionskasse beantragen.
Muss ich die staatliche Prämie in Anspruch nehmen?

Nein, es ist nicht verpflichtend. Wir würden es Ihnen aber empfehlen.

Hinweis: ab 2021 sind Topf-Sonderausgaben steuerlich nicht mehr absetzbar!

Bereits in den letzten fünf Jahren konnten nur mehr Personen, die bereits vor dem 1.1.2016 Eigenbeiträge geleistet und keine staatliche Prämie gem. §108a EStG in Anspruch genommen haben, diese im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgaben gem. § 18 EStG geltend machen.

Diese Übergangsregelung endete ab 2021 und war letztmalig nur mehr für die im Jahr 2020 geleisteten Eigenbeiträge gültig.

Welche Vorteile hat die staatliche Prämie?
Für bis zu € 1.000,-- können Sie jährlich die staatliche Prämie von derzeit 4,25% (gem. § 108a EStG) lukrieren, im Jahr 2024 also bis zu € 42,50. Außerdem ist Ihre zukünftige Pension aus diesen geförderten Beiträgen zu 100% steuerfrei (siehe steuerliche Behandlung der Beiträge).