Bereits in den letzten fünf Jahren konnten nur mehr Personen, die bereits vor dem 1.1.2016 Eigenbeiträge in die Pensionskasse geleistet und keine staatliche Prämie gem. § 108a EStG in Anspruch genommen haben, diese im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgaben gem. § 18 EStG geltend machen.
Diese Übergangsregelung endet ab 2021 und ist letztmalig nur mehr für die im Jahr 2020 geleisteten Eigenbeiträge gültig.
Was Sie ab 2021 wissen müssen:
Wenn Sie bereits Eigenbeiträge in die Pensionskasse leisten, sollten Sie spätestens jetzt für 2021 und Folgejahre den Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer gem. § 108a EStG ausfüllen und per Post an Allianz Vorsorgekasse AG, Hietzinger Kai 101-105, 1130 Wien oder gescannt per Mail an verwaltung.pk@allianz.at schicken.
Nur so können Sie für Eigenbeiträge bis zu EUR 1.000 p.a. die staatliche
Prämie in Höhe von 4,25% (Stand 2021) nutzen und aus diesen geförderten Eigenbeiträgen die Pension steuerfrei lukrieren.