Diese Übergangsregelung endet ab 2021 und ist letztmalig nur mehr für die im Jahr 2020 geleisteten Eigenbeiträge gültig.
Was Sie ab 2021 wissen müssen:
Nur so können Sie für Eigenbeiträge bis zu EUR 1.000 p.a. die staatliche
Prämie in Höhe von 4,25% (Stand 2021) nutzen und aus diesen geförderten Eigenbeiträgen die Pension steuerfrei lukrieren.