Zu Pensionsantritt

Meine Pensionierung steht vor der Tür.

Was muss ich tun, um mein Geld zu erhalten?

Ihr/Ihre Arbeitgeber/in informiert uns im Rahmen der monatlichen Beitragsmeldungen über die Pensionierung. Wir berechnen Ihre Pensionshöhe und senden Ihnen ein persönliches Schreiben mit dem notwendigen Antragsformular. Dieses ist ausgefüllt und gegebenfalls mit den entsprechenden Nachweisen an uns zu retournieren. Nach Erhalt aller notwendigen Dokumente kann mit der Zahlung Ihrer Pension begonnen werden.
Erst wenn Ihr Arbeitsverhältnis beendet wurde, rechnen wir Ihr Pensionskassenkonto in eine lebenslange Pension um.
Das im Pensionskassenvertrag festgelegte Pensionsalter muss erreicht sein, in der Regel ist dieses unabhängig vom staatlichen Pensionsalter.
Ihr Arbeitsverhältnis muss aufgrund der Berufsunfähigkeit beendet worden sein und ein Anspruch auf eine staatliche BU-Leistung (ASVG-Bescheid) bestehen.

Einmalige Auszahlung des Pensionsanspruches

Bis zu einer Höhe von € 15.600,-- (Stand 2024) können Sie sich Ihr Guthaben einmalig auszahlen lassen. Sie erhalten von uns nach Abrechnung automatisch ein persönliches Schreiben mit dem notwendigen Formular. Einfach ausfüllen und retournieren. 

Lebenslange Pension

Liegt Ihr Guthaben über der Abfindungsgrenze, erhalten Sie von uns eine lebenslange Pensionsauszahlung. Nach Abrechnung erhalten Sie von uns ein persönliches Schreiben mit dem Antrag auf Pensionsleistung. Einfach ausfüllen und mit den erforderlichen Beilagen an uns retournieren.