Gehaltsumwandlung durch
Kollektivvertrag

Zahlreiche Kollektivverträge bieten die Möglichkeit eines Gehaltsverzichtes zugunsten einer Beitragszahlung an die Pensionskasse:

  • Angestellte im Baugewerbe/Bauindustrie
  • Holzindustrie
  • Spedition und Logistik
  • Angestellte in IT-Unternehmen
  • Versicherungsangestellte

Alle Arbeitnehmer:innen, die einem solchen Kollektivvertrag unterliegen, haben die Möglichkeit, bestehende Gehaltsbestandteile über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt in einen Pensionskassenbeitrag des/der Arbeitgebers/Arbeitgeberin umzuwandeln.

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  • Unternehmen kann Brutto für Netto in die Pensionskasse einzahlen
  • Beiträge sind als Betriebsausgabe (max. 10% der Gehaltssumme) absetzbar
  • keine Lohnnebenkosten für das Unternehmen
  • lohnsteuerfrei
  • sozialversicherungsfrei
  • Kapitalerträge in der Pensionskasse sind ebenfalls steuerfrei
  • Veranlagungserfolge werden zu 100% gutgeschrieben
  • Versicherungssteuer nur 2,5%

Berechnungsbasis:
Mitarbeiter:in in Wien; Gehalt € 40.000,– p.a. + Betriebliche Vorsorgekasse
Lohnnebenkosten DG: 30,51 % (SV-DGA + sonst. LNK + Betriebliche Vorsorgekasse)


Sozialversicherung DN: 18,07 %, 17,07 % für Sonderzahlungen
Grenzsteuersatz: 42,00 % (ab EUR 31.001,–), 6 % für Sonderzahlungen

Erstellung einer Betriebsvereinbarung / Einzelvereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Betriebsrät:in / Arbeitnehmer:in
Erstellung einer Vereinbarung über die Gehaltsumwandlung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in
Erstellung eines Pensionskassenvertrags zwischen Arbeitgeber:in und Pensionskasse
Mehr zum Abschluss des Pensionskassenvertrags
 
Gerne stellen wir Ihnen vorab auch Musterberechnungen zur Verfügung.
Hierfür senden Sie uns bitte ein E-Mail mit den Daten (Bekanntgabe von Geschlecht, Geburtsdatum, Beitragsbeginn und Höhe des Beitrage) an [email protected]