Mit dem Lebensphasenmodell der Allianz Pensionskasse hat jeder/jede MitarbeiterIn die Möglichkeit, bis zu dreimal während der Aktivzeit und spätestens zum Pensionsantritt zwischen drei unterschiedlichen Veranlagungsstilen zu wechseln.
Die Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) gliedert sich dazu in die nachfolgenden drei Sub-Veranlagungsgemeinschaften (Sub-VG).