Gemäß den relevanten Bezügegesetze wie z.B. § 15 Bundesbezügegesetz (BBezG) gibt es zwei Varianten des Pensionskassenbeitrages:
Im Gegensatz zu politischen Veränderungen sind demographische Entwicklungen und deren Auswirkungen auf das Pensionssystem prognostizierbar.
Nutzen Sie als Politiker die Chance, für Ihre Pension steuerfrei vorzusorgen.
Das Pensionskassenvorsorgegesetz (PKVG) ermöglicht Politikern die Nutzung der Vorzüge einer betrieblichen Altersvorsorge.
Die Politikerpension kann von
in Anspruch genommen werden.